Willkommen bei der Aufsichtskommission für Anwältinnen und Anwälte

Die Anwaltsaufsichtskommission setzt sich paritätisch aus Mitgliedern der basel-städtischen Gerichte sowie Vertreter/innen der hiesigen Anwaltschaft zusammen. Ihr steht eine Präsidentin bzw. ein Präsident des Appellationsgerichts vor. Die Aufsichtskommission bzw. ihr Präsidium sind zuständig für die Führung des kantonalen Anwaltsregisters sowie der öffentlichen Liste der Angehörigen von Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA, die in der Schweiz unter ihrer ursprünglichen Berufsbezeichnung ständig Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten dürfen. Die Aufsichtsbehörde übt die Aufsicht über die Anwältinnen und Anwälte aus, die Parteien vor den Gerichten des Kantons Basel-Stadt vertreten. Sie wacht über die Einhaltung der einschlägigen Berufsregeln, entscheidet über die Einleitung von Disziplinarverfahren und die Verhängung von Disziplinarmassnahmen. Die Aufsichtsbehörde entbindet Anwältinnen und Anwälte auf Gesuch hin von der beruflichen Schweigepflicht. Zur Abnahme des Anwaltsexamens bestellt die Aufsichtsbehörde eine Prüfungskommission.